Noch mehr Lärm statt Lärmschutz?

Mitteilung der BI an die Presse vom 21.03.2019 –

BI fordert zeitgleichen Bau der Querspange mit dem Ausbau des Daimler-Werkes


Die Bürgerinitiative Lärmschutz Rastatt Münchfeld / Siedlung e.V. (BI) engagiert sich bereits
seit vier Jahren für den Lärmschutz im Ortsteil Rastatt Münchfeld / Siedlung. Dies deshalb,
weil sich insbesondere mit dem schon Jahre zuvor erstellten Autobahnanschluss Rastatt
Süd, mit den einhergehend stetig ansteigenden Verkehrszahlen, Lärm- und Wohnsituation
zunehmend verschlechtern.
Bürger und Bürgerinnen, jetzt ergänzend über die BI, weisen Verwaltung und Mandatsträger
immer wieder auf die erhebliche Lärmbelastung hin. Passiert ist – zumindest im
Wesentlichen – nichts. In der Vergangenheit wurde die Planung einer ursprünglich auch von
den Verantwortlichen als notwendig erachtete Querspange sogar eingestellt.
Stattdessen ist in naher Zukunft realistischerweise gar mit einer weiteren Zunahme des
Verkehrs zu rechnen. Denn den derzeitigen Vorstellungen und ersten Entscheidungen
zufolge soll die für die Daimler Benz AG vorgesehene Zurverfügungstellung der südlichen
Industrieflächen und der Knotenausbau ohne eine zeitgleiche Herstellung der notwendigen
Querspange zwischen der B 3 neu und der L 75 erfolgen. So soll das Planungsrecht für
Daimler wohl bis Ende 2020 eingeräumt werden, während nach den vom
Regierungspräsidium erhaltenen Informationen selbst bei günstigstem Planungs- und
Genehmigungsverlauf mit dem Baubeginn der Querspange nicht vor 2024 zu rechnen ist.
Die Bürgerinitiative hat nunmehr die Verantwortlichen sowohl im Verkehrsministerium
Stuttgart, im Regierungspräsidium Karlsruhe als auch in der Stadtverwaltung darüber
informiert, dass sie so die Vorstellungen bzgl. der Erweiterung der südlichen Industrieflächen
und der Knotenumbauten nicht unterstützen kann, erforderlichenfalls ein
Normenkontrollverfahren in Erwägung zieht.

Gericht fordert Neuberechnung der Lärmpegel

Schon seit geraumer Zeit fordert die Bürgerinitiative Lärmschutz vom Regierungspräsidium Karlsruhe eine Neuberechnung der Lärmpegel. Hintergrund dieser Forderung ist, dass nach Ansicht der BI die zu grunde gelegten Verkehrszahlen der letzten Berechnung von 2016 nicht mit den ermittelten Verkehrszahlen des Planfeststellungsverfahrens von 1997 harmonieren und somit „Äpfel mit Birnen“ verglichen werden. Das RP hat sich bisher geweigert eine neue Lärmberechnung zu erstellen. Auf anwaltliche Intervention hat das Verwaltungsgericht nun vom RP eine Neuberechnung gefordert.

 

Dazu nachfolgender Pressebericht:

 

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