B3-Lückenschluss Kuppenheim – Scoping-Verfahren

Derzeit führt das Regierungspräsidium Karlsruhe das Scoping-Verfahren zu der Planung für den B3-Lückenschluss Kuppenheim durch. Dieses Verfahren dient der Vorbereitung für das Planfeststellungsverfahren. Es soll u.a. auch die Öffentlichkeit frühzeitig über das Vorhaben informieren und Gelegenheit zur Äußerung dazu geben.

Da sich dieses Projekt auch auf unser Wohngebiet Münchfeld/Siedlung auswirken wird, wird sich die BI intensiv mit den öffentlichen Unterlagen beschäftigen. Die Unterlagen des RP sind hier einsehbar.

 

Dazu auch ein Pressebericht des Badischen Tagblatt vom 12.10.2020:

 

Klage vor dem Verwaltungsgericht abgewiesen

Das Verwaltungsgericht Karlsruhe hat die Klage zweier Anwohner der Badener Straße in Rastatt auf nachträgliche Lärmvorsorge abgewiesen. Die Bürgerinitiative Lärmschutz Rastatt Münchfeld/Siedlung nimmt dazu in einer Pressemitteilung Stellung.

Hier zunächst die Pressemitteilung des Verwaltungsgerichtes zum Urteil, im Anschluss die Stellungnahme der Bürgerinitiative.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Keine Berücksichtigung des Münchfelds im neuen Rastatter Lärmaktionsplan

Der fortgeschriebene Lärmaktionsplan der Stadt Rastatt wird am 20.Juli 2020 dem Gemeinderat vorgestellt und soll danach zur Bürgerinformation veröffentlicht werden. Nach ersten Informationen sollen auch in diesem Lärmaktionsplan keine Maßnahmen für die B3 durchs Münchfeld enthalten sein, obwohl dort alle nötigen Grenzwerte überschritten werden.

Nachfolgenden Brief hat die Vorstandschaft an OB Pütsch, BM Knoth sowie die Fraktionsvorsitzenden des Gemeinderates geschrieben:

 

Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister, sehr geehrter Herr Knoth,
uns liegen die veröffentlichten Teilunterlagen des Lärmaktionsplans 3. Runde vor, ein Dokument, in dem die bisherigen und zukünftigen Handlungsweisen aller Beteiligten zum Schutz vor Lärm zum Ausdruck kommt.
Wie Sie wissen, hat die Badener Straße seit der Inbetriebnahme der Baumaßnahmen B 3 Ortsumfahrung Sandweier und Anschlussstelle Rastatt Süd eine drastische Verkehrszunahme (Kfz und SV) zu verzeichnen und trotzdem ist diese in der 3. Runde des Lärmaktionsplans nicht zu finden.
Obwohl uns bei jeder öffentlichkeitswirksamen Gelegenheit mitgeteilt wird, dass die Querspange höchste Priorität hat und es bekundeter Wille aller Beteiligten ist die Maßnahme zu unterstützen, warum wird dann bei „verbindlicheren“ Äußerungen, eben wie in einem  Lärmaktionsplan, daran nicht festgehalten?
Auch im Weißbuch der Wirtschaftsregion Mittelbaden – offiziell am 22.01.2020 in Rastatt unterzeichnet – ist die Querspange in der Priorität nach der B 3 Ortsumfahrung Kuppenheim zu finden.
Das schafft kein Vertrauen, erinnert es doch an die seinerzeit bei der Planung der Anschlussstelle Rastatt-Süd gemachten Äußerungen, dass es zu dem Bau der Querspange kommt. Wie das ausging, wissen Sie.
Wenn die Verlegung der L 77 in Niederbühl und das Planfeststellungsverfahren Anschlussstelle Rastatt Nord (s. Gutachten Modus Consult Seite 26) im Lärmaktionsplan als Maßnahmen aufgeführt werden , sind wir der Auffassung, dass eben auch das Projekt Querspange, dessen Planung das Regierungspräsidium Karlsruhe übernommen hat, als Maßnahme in den Lärmaktionsplan aufgenommen werden muss.
Wir bitten Sie höflichst, den Entwurf des Lärmaktionsplans 3. Runde dahingehend zu korrigieren.
Mit freundlichen Grüßen
Iris Sutter
 
Bürgerinitiative Lärmschutz
Rastatt Münchfeld/Siedlung e.V.

Informationen zur Gemeinderatssitzung gibt es hier
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