Neuer Gerichtstermin steht fest!

Im Klageverfahren gegen das Regierungspräsidium Karlsruhe bahnt sich eine Entscheidung an.

Das Verwaltungsgericht Karlsruhe hat den Termin zur mündlichen Verhandlung zur Prüfung nachträglicher Lärmschutzanordnung aufgrund der Baumaßnahme B 3 neu/Autobahnanschluss Rastatt Süd bestimmt auf

          Donnerstag, den 23.01.2020, 10:00 Uhr  
          Donnerstag, den 19. März 2020, 10:00 Uhr
          im Dienstgebäude des Verwaltungsgerichts Karlsruhe,
          76133 Karlsruhe, Nördliche Hildapromenade 1, Erdgeschoss,
          Sitzungssaal 1. 

Die Verhandlung ist öffentlich.

 

Die Vorstandschaft
BI Lärmschutz Rastatt-Münchfeld/Siedlung e.V.

 

 

Kein Lärmschutz für Münchfeld/Siedlung trotz deutlich gestiegener Lärmpegel

Pressemitteilung der BI Lärmschutz vom 15.10.2019

 

Neues schalltechnisches Gutachten bestätigt beachtliche Lärmzunahme an der B3 (Badener Straße) in Rastatt

 

Das Regierungspräsidium in Karlsruhe hat nun nach neun Monaten, nachdem das Verwaltungsgericht in Karlsruhe einen Abgabetermin gesetzt hat, die Nachberechnung des schalltechnischen Gutachtens für die Wohnbebauung entlang der Badener Straße vorgelegt. Die Ergebnisse bestätigen eine beachtliche Lärmzunahme. Fast alle Wohngebäude entlang der Badener Straße sind von zu hohen Lärmpegeln betroffen. Die Lärmpegel sind sogar so hoch, dass gesundes Wohnen nicht mehr möglich ist. Es werden Lärmpegelwerte von 70 dB tags und 60 dB nachts erreicht und überschritten (siehe Absatz Gesundheitliche Folgen erhöhter Lärmbelastung; Umwelt Bundesamt https://www.umweltbundesamt.de/themen/verkehr-laerm/verkehrslaerm/strassenverkehrslaerm).

Und trotzdem lehnt das Regierungspräsidium Karlsruhe nachträglichen Lärmschutz an der Badener Straße ab. In einer Mitteilung an das Verwaltungsgericht in Karlsruhe teilt die Behörde mit, dass kein Anspruch auf Lärmschutz im Rahmen des Klageverfahrens von zwei Anwohnern bestehe. So teilt die Behörde weiter mit, dass die Kläger keine Anwohner der Bundesstraße seien. An der Münchfeldstraße und Albert-Schweitzer-Straße, an denen die Kläger wohnen, wurden keine baulichen Veränderungen im Zuge der Baumaßnahme Bundesstraße 3 neu Ortsumfahrung Sandweier vorgenommen. Somit bestehe kein Anspruch auf Lärmschutz.

Dass die Baumaßnahme Bundesstraße 3 neu und Autobahnanschluss Rastatt Süd ursächlich für die Verkehrszunahme auf der Badener Straße und dadurch die Anwohner unmittelbare betroffen sind, lehnt das Regierungspräsidium ab. Diese ablehnende Haltung des Regierungspräsidiums führt dazu, dass die Anwohner schon viel zu lange den gesundheitsgefährdenden Lärmpegeln ausgesetzt sind. Auch verkehrslenkende Maßnahmen werden, wie bereits berichtet, abgelehnt. Begründet wird dies u.a. mit der Verkehrsbedeutung der Badener Straße. Mobilität hat Vorrang vor Gesundheitsschutz der Anwohner, so stellt sich die Situation derzeit für die Bürgerinitiative Lärmschutz Rastatt Münchfeld/Siedlung e.V. dar.

Unfassbar und unverantwortlich!

 

Die Presse schreibt zu diesem Thema:

 

Badisches Tagblatt vom 17.10.2018

 

 

 

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