Neuer Gerichtstermin steht fest!

Im Klageverfahren gegen das Regierungspräsidium Karlsruhe bahnt sich eine Entscheidung an.

Das Verwaltungsgericht Karlsruhe hat den Termin zur mündlichen Verhandlung zur Prüfung nachträglicher Lärmschutzanordnung aufgrund der Baumaßnahme B 3 neu/Autobahnanschluss Rastatt Süd bestimmt auf

          Donnerstag, den 23.01.2020, 10:00 Uhr  
          Donnerstag, den 19. März 2020, 10:00 Uhr
          im Dienstgebäude des Verwaltungsgerichts Karlsruhe,
          76133 Karlsruhe, Nördliche Hildapromenade 1, Erdgeschoss,
          Sitzungssaal 1. 

Die Verhandlung ist öffentlich.

 

Die Vorstandschaft
BI Lärmschutz Rastatt-Münchfeld/Siedlung e.V.