Brief an Rastatter Oberbürgermeister
Verkehrslenkende Maßnahmen auf der Badener Straße (B3) wurden von der Stadt Rastatt abgelehnt. Die Begründungen für die Ablehnung sind von der BI Lärmschutz nicht nachvollziehbar. Außerdem müssen die Antragsteller noch mit einer saftigen Verwaltungsgebühr rechnen. Im nachfolgenden Brief an OB Pütsch stellt die BI ihre Sicht der Sachlage dar.