Querspange – Aufnahme in den Maßnahmenplan

Pressemitteilung des Regierungspräsidiums Karlsruhe vom 2. Juli 2018:

 

02.07.2018
Querspange Rastatt (L 78b) – Aufnahme in den Maßnahmenplan Landesstraßen

​Das Ministerium für Verkehr Baden-Württemberg hat die Querspange Münchfeld aufgrund ihrer Bedeutung für Rastatt und für die Werkserweiterung Daimler in den Maßnahmenplan des Landes aufgenommen. Die Querspange war bislang nicht im Maßnahmenplan für den Generalverkehrsplan des Landes enthalten.

Das Regierungspräsidium kann damit für den Baulastträger Land die Planung der südlich von Rastatt gelegenen Querspange zwischen der B 3 und der L 75 von der Stadt Rastatt übernehmen. Die weiteren Planungsschritte und das Scoping-Verfahren werden somit in der Zuständigkeit des Regierungspräsidiums erfolgen. Damit kann das Genehmigungsverfahren ohne späteren Wechsel des Vorhabenträgers rechtssicher durchgeführt  werden.

Das Regierungspräsidium wird sich in Kürze mit dem zuständigen Fachbereich der Stadt Rastatt in Verbindung setzen, um die Übernahme der Planungsunterlagen abzustimmen.

Der Scoping-Termin wird nach derzeitiger Planung im September dieses Jahres stattfinden. Für das anschließende Erstellen der Umweltverträglichkeitsstudie muss mit einer Bearbeitungsdauer von rund eineinhalb Jahren gerechnet werden.

Eine Kostenangabe für die rund 1,4 Kilometer lange Querspange ist derzeit noch nicht möglich.

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