Neuer Gerichtstermin steht fest!

Im Klageverfahren gegen das Regierungspräsidium Karlsruhe bahnt sich eine Entscheidung an.

Das Verwaltungsgericht Karlsruhe hat den Termin zur mündlichen Verhandlung zur Prüfung nachträglicher Lärmschutzanordnung aufgrund der Baumaßnahme B 3 neu/Autobahnanschluss Rastatt Süd bestimmt auf

          Donnerstag, den 23.01.2020, 10:00 Uhr  
          Donnerstag, den 19. März 2020, 10:00 Uhr
          im Dienstgebäude des Verwaltungsgerichts Karlsruhe,
          76133 Karlsruhe, Nördliche Hildapromenade 1, Erdgeschoss,
          Sitzungssaal 1. 

Die Verhandlung ist öffentlich.

 

Die Vorstandschaft
BI Lärmschutz Rastatt-Münchfeld/Siedlung e.V.

 

 

Brief an Rastatter Oberbürgermeister

Verkehrslenkende Maßnahmen auf der Badener Straße (B3) wurden von der Stadt Rastatt abgelehnt. Die Begründungen für die Ablehnung sind von der BI Lärmschutz nicht nachvollziehbar. Außerdem müssen die Antragsteller noch mit einer saftigen Verwaltungsgebühr rechnen. Im nachfolgenden Brief an OB Pütsch stellt die BI ihre Sicht der Sachlage dar.

Verkehrslenkende Maßnahmen für Badener Straße abgelehnt

In einer Pressemitteilung berichtet die BI Lärmschutz Rastatt-Münchfeld/Siedlung von abgelehnten Anträgen über verkehrslenkende Maßnahmen einiger Bewohner des Münchfelds und der Siedlung. Für die BI ist dies unverständlich, insbesondere da die Begründungen schwer nachvollziehbar sind und obendrein noch Kosten auf die Antragsteller zukommen.

 

Nachfolgend Presseberichte dazu:

 

Badisches Tagblatt vom 26.Juli 2019

 

 

 

 

Auch RA-Today berichtete am 25,Juli 2019

RA today - DAS ONLINE MAGAZIN FÜR RASTATT UND DIE REGION

 

 

 

 

Bericht im RAZ vom 01.08.2019:

 

 

Zum Thema ein Leserbrief im BT am 02.08.2019:

 

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