Notwendigkeit der Querspange im Mobilitätspakt festgeschrieben
Der Mobilitätspakt Rastatt beinhaltet die Notwendigkeit der Querspange im Rastatter Süden.
Das Badische Tagblatt berichtete am 23. Januar 2020 darüber:
Der Mobilitätspakt Rastatt beinhaltet die Notwendigkeit der Querspange im Rastatter Süden.
Das Badische Tagblatt berichtete am 23. Januar 2020 darüber:
Das Verwaltungsgericht Karlsruhe hat den Termin zur mündlichen Verhandlung zur Prüfung nachträglicher Lärmschutzanordnung aufgrund der Baumaßnahme B 3 neu/Autobahnanschluss Rastatt Süd bestimmt auf
Donnerstag, den 23.01.2020, 10:00 Uhr
Donnerstag, den 19. März 2020, 10:00 Uhr
im Dienstgebäude des Verwaltungsgerichts Karlsruhe,
76133 Karlsruhe, Nördliche Hildapromenade 1, Erdgeschoss,
Sitzungssaal 1.
Die Verhandlung ist öffentlich.
Die Vorstandschaft
BI Lärmschutz Rastatt-Münchfeld/Siedlung e.V.