Stellungnahme der BI zur Fortschreibung des Lärmaktionsplans

Die Stadt Rastatt schreibt auf ihrer Website:

Im Zuge einer Fortschreibung des bestehenden Lärmaktionsplans hat der Gemeinderat der Stadt Rastatt in der öffentlichen Sitzung am 20. Juli 2020 die Offenlage des Entwurfs des Lärmaktionsplans beschlossen. Die Offenlage erfolgt im Zeitraum 16. März bis 27. April 2021.

Die Unterlagen dazu können unter folgenden Links eingesehen werden:

Lärmaktionsplan Rastatt – Zwischenbericht

Die Bürgerinitiative Lärmschutz Rastatt-Münchfeld/Siedlung hat dazu nachfolgende Stellungnahme abgegeben:


BI reicht Petition beim Landtag BaWü ein

Das Verkehrsministerium in Stuttgart hat uns mitgeteilt, dass sich die Querspange derzeit im Stadium der Vorplanung befindet und vorbehaltlich der weiteren Entwicklungen in Planung und Rechtsverfahren es im Jahr 2023 zum Planfeststellungsbeschluss kommen und die Querspange 2027/2028 fertiggestellt sein soll.
Bedauerlicherweise lehnt das Regierungspräsidium als auch das Verkehrsministerium verkehrslenkende Maßnahmen, um die Lärmsituation für uns  erträglicher zu machen, weiterhin ab und verweist auf die neue lärmoptimierte Asphaltdeckschicht, die im Jahr 2017 aufgebracht wurde. Das Verkehrsministerium verweist darauf, dass die Lärmwerte 4 – 7 dB niedriger sind, als der alte Asphalt. Das entspräche in der Wahrnehmung einer Halbierung der Verkehrszahlen auf der Badener Straße oder in Zahlen ausgedrückt:  es fahren nur 8.000 Kfz anstatt den täglichen 16.000 Kfz.
Wir haben nun mit Unterstützung der Bürgerbeauftragten des Landes BW Frau Böhlen beim Landtag eine Petition eingereicht. Den Text finden Sie nachfolgend.

B3 Lückenschluss Kuppenheim – Scoping-Verfahren

Derzeit läuft das Scoping-Verfahren für den B3 Lückenschluss zur B462, Ortsumfahrung Kuppenheim. Unsere Bürgerinitiative Lärmschutz Rastatt-Münchfeld/Siedlung wurde an dem Verfahren beteiligt, da sich die Weiterführung der B3 ab Autobahnanschluss RA-Süd auch auf den Verkehr durch das Rastatter Münchfeld auswirken wird. Bisher sind dazu allerdings noch keine Untersuchungen vorgesehen. Die Vorstandschaft der BI hat deswegen eine Stellungnahme zum Scoping-Verfahren abgegeben.

Nachfolgend die Stellungnahme der BI:

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