Brief an Rastatter Oberbürgermeister

Verkehrslenkende Maßnahmen auf der Badener Straße (B3) wurden von der Stadt Rastatt abgelehnt. Die Begründungen für die Ablehnung sind von der BI Lärmschutz nicht nachvollziehbar. Außerdem müssen die Antragsteller noch mit einer saftigen Verwaltungsgebühr rechnen. Im nachfolgenden Brief an OB Pütsch stellt die BI ihre Sicht der Sachlage dar.

Verkehrslenkende Maßnahmen für Badener Straße abgelehnt

In einer Pressemitteilung berichtet die BI Lärmschutz Rastatt-Münchfeld/Siedlung von abgelehnten Anträgen über verkehrslenkende Maßnahmen einiger Bewohner des Münchfelds und der Siedlung. Für die BI ist dies unverständlich, insbesondere da die Begründungen schwer nachvollziehbar sind und obendrein noch Kosten auf die Antragsteller zukommen.

 

Nachfolgend Presseberichte dazu:

 

Badisches Tagblatt vom 26.Juli 2019

 

 

 

 

Auch RA-Today berichtete am 25,Juli 2019

RA today - DAS ONLINE MAGAZIN FÜR RASTATT UND DIE REGION

 

 

 

 

Bericht im RAZ vom 01.08.2019:

 

 

Zum Thema ein Leserbrief im BT am 02.08.2019:

 

Vorstandschaft führt Gespräch mit MdL Dr. Becker, CDU

Im Rahmen der Politik-Gespräche hat die Vorstandschaft der BI auch Verbindung mit dem neuen MdL Dr. Becker aufgenommen.

Im Nachgang zu einem im Juni stattgefundenen Gespräch hat Iris Sutter die Sachlage für Herrn Dr. Becker in einem Brief zusammengefasst:

 

Sehr geehrter Herr Dr. Becker,

danke schön, dass Sie sich Zeit für ein Gespräch mit der Bürgerinitiative genommen haben.

Die Verkehrszunahme im Rastatter Ortsteil Münchfeld/Siedlung durch die Baumaßnahme B 3 neu Ortsumfahrung Baden-Baden Sandweier und den neuen Autobahnanschluss Rastatt Süd belastet die Anwohner stetig steigend unzumutbar mit Lärm und Abgasen. Der Anstieg übertrifft die durchschnittliche jährliche Verkehrszunahme auf Bundesstraßen um ein Vielfaches!

Entgegen der ursprünglichen Planung die Bundesstraße 3 neu an Rastatt vorbei bis zur Bundesstraße B 462 zu führen, wird seit April 2008  der gesamte Verkehr der B 3 neu und des Autobahnanschlusses Rastatt Süd sowie der Bedarfsumfahrung der A5 in die Wohngebiete Münchfeld und Siedlung eingeleitet. Mehr als 16.500 Pkw – davon 1.540 Lkw – rollen täglich auf der Badener Straße  (Stand 2016). Der Schutz vor Lärm und Abgasen hat die damalige Planungsbehörde geprüft und nicht für erforderlich gehalten.

Die Bürgerinitiative setzt sich seit 2016 für eine deutliche Verkehrsreduzierung auf der Badener Straße ein. Die Planung der Querspange zwischen der B 3 neu und der L 75 (bereits bei der OU B 3 neu Baden-Baden/Sandweier und Autobahnanschluss Rastatt Süd als Entlastungsstraße kommuniziert und später  eingestellt) ist vom Regierungspräsidium Karlsruhe wieder aufgenommen worden. Ob und bis wann die Querspange gebaut werden kann, lässt sich aus heutiger Sicht noch nicht sagen.

Wir möchten Sie nochmals über die Fakten informieren:

– die Bürgerinitiative Lärmschutz Rastatt Münchfeld/Siedlung e.V.  unterstützt zwei Anwohner, die Klage beim Verwaltungsgericht   Karlsruhe auf Prüfung nachträglicher  Lärmschutzanordnungen eingereicht haben. Hintergrund: in den Wohngebieten Münchfeld/Siedlung herrschen keine gesunden Wohn-/Arbeitsverhältnisse seit der Inbetriebnahme der neuen Infrastruktur 2008
– die Verkehrszunahme ist kausal auf die Baumaßnahme B 3 neu/Autobahnanschluss Rastatt Süd zurück zu führen
– die angestrebte Daimler Industrieflächenerweiterung im Rastatter Süden und der damit einhergehende geplante Knotenausbau Badener Straße/L 75 sowie Oberwaldstraße/Ottersdorfer Straße belastet Münchfeld/Siedlung  weiter zunehmend mit Schwerlastverkehr (siehe Steckbriefe Machbarkeitsstudie Stadt Rastatt), falls diese Planungen ohne die Querspange umgesetzt werden. Dahingehend strebt die Bürgerinitiative eine  Prüfung im Normkontrollverfahren an, um weiteren Schaden für die Anwohner zu verhindern.

Sehr geehrter Herr Dr. Becker,

wie ist es zu erklären, dass das schutzwürdige Interesse der Anwohner in Münchfeld und Siedlung vor  Lärm und Abgasen verschont zu bleiben  in der Vergangenheit und auch bei den aktuell anstehenden Planungen südliche Industrie-erweiterungsflächen und Knotenausbauten ignoriert wird? Wir gewinnen immer mehr den Eindruck, dass Lärmschutz nur Worte auf Papier sind und die Realität ein ganz anderes Bild zeigt. Bereits heute liegt die Lärmbelastung aufgrund der Baumaßnahmen um bis zu 10 db(A)  über den gesetzlich erlaubten Grenzwerten der Lärmvorsorge.

Wir möchten Sie auch darüber informieren, dass der Vorsitzende Richter des Verwaltungsgerichts in Karlsruhe im Januar  d.J. die Nachberechnung des schalltechnischen Gutachtens aus dem Jahr 2016 beim Regierungspräsidium in Karlsruhe angefordert hat. Eine richtige Datengrundlage ist Voraussetzung für eine korrekte Prüfung des Anspruchs auf nachträgliche Lärmschutzmaßnahmen in Münchfeld/Siedlung.

Bitte klären Sie für uns:

1) Stehen Finanzmittel für die Planung und den Bau der Baumaßnahme Querspange bereit?
2) Bitte setzen Sie sich dafür ein, dass die Badener Straße nach dem Bau der Querspange zu einer Wohn/Anliegerstraße herabgestuft werden kann.
3) Von Interesse ist ferner, wann denn konkret mit der Fertigstellung des von dem Vorsitzenden Richter initiierten schalltechnischen Gutachtens zu rechnen ist.

Wir fordern bis zur Umsetzung der Querspange kurzfristige Maßnahmen, die den Lärm und die Abgase deutlich reduzieren.

Gerne halten wir Sie über die weiteren Entwicklungen auf dem Laufenden.

Mit freundlichen Grüßen

Iris Sutter

Bürgerinitiative Lärmschutz

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