Schlagwort: B3
Notwendigkeit der Querspange im Mobilitätspakt festgeschrieben
Der Mobilitätspakt Rastatt beinhaltet die Notwendigkeit der Querspange im Rastatter Süden.
Das Badische Tagblatt berichtete am 23. Januar 2020 darüber:
Neuer Gerichtstermin steht fest!
Im Klageverfahren gegen das Regierungspräsidium Karlsruhe bahnt sich eine Entscheidung an.
Das Verwaltungsgericht Karlsruhe hat den Termin zur mündlichen Verhandlung zur Prüfung nachträglicher Lärmschutzanordnung aufgrund der Baumaßnahme B 3 neu/Autobahnanschluss Rastatt Süd bestimmt auf
Donnerstag, den 23.01.2020, 10:00 Uhr
Donnerstag, den 19. März 2020, 10:00 Uhr
im Dienstgebäude des Verwaltungsgerichts Karlsruhe,
76133 Karlsruhe, Nördliche Hildapromenade 1, Erdgeschoss,
Sitzungssaal 1.
Die Verhandlung ist öffentlich.
Die Vorstandschaft
BI Lärmschutz Rastatt-Münchfeld/Siedlung e.V.