Offener Brief an die Leitung Klinikum Mittelbaden der BI Lärmschutz

Die Parkhausanbindung des geplanten Klinikums am Standort „Am Münchfeldsee“ lässt sich laut Regierungspräsidium Karlsruhe nicht realisieren. Das Regierungspräsidium hat ein Parkhaus auf dem Merzeau-Gelände empfohlen. Damit wäre das Klinikum nur über eine Fußgängerbrücke vom und zum Parkhaus zu erreichen. In einem Offenen Brief wendet sich die BI Lärmschutz Rastatt-Münchfeld/Siedlung mit diesem Problem an die Leitung des Klinikums Mittelbaden.

 

 

 

 

BI bittet Landtagsabgeordnete um Unterstützung

Mit nachfolgendem Schreiben bittet unsere BI Lärmschutz die Landtagsabgeordneten Jonas Weber (SPD) und Alexander Becker (CDU) um Unterstützung bei dem anstehenden Petitionsverfahren.

Ein ähnlich lautendes Schreiben erhielt auch MdL Thomas Hentschel (Bündnis90/Die Grünen).

 

Sehr geehrter Herr Weber, sehr geehrter Herr Becker,

 

bei der Planung der Neubaustrecken B 3 neu Ortsumfahrung Sandweier und Anschlussstelle Rastatt Süd wären im Zuge des fachplanungsrechtlichen Abwägungsgebots (Fernstraßengesetz) die privaten Belange der Wohnbevölkerung in Münchfeld/Siedlung durch das Regierungspräsidium Karlsruhe zu berücksichtigen gewesen. Dies insbesondere auch deshalb, weil die Zielsetzung der Planfeststellung eine erhebliche Umverlagerung und Leistungssteigerung des Straßennetzes vorsah mit erheblichen Verkehrs- und Lärmzunahmen auf der Badener Straße (mehr als 4 dB(A). Im Raum steht auch der Vorwurf möglicher grundrechtsverletzender Lärmpegel an nicht wenigen Gebäuden bereits zum Zeitpunkt der Planfeststellung.
Wir möchten Sie darüber informieren, dass die Bürgerinitiative Lärmschutz Rastatt Münchfeld/Siedlung eine 19seitige Petition beim Landtag BW eingereicht hat (Az: 16/05448). Den vollständigen Petitionstext finden sie auf unserer Internetsesite www.bi-laermschutz-b3.de.
Zwischenzeitlich wurde uns der Eingang und die Bearbeitung durch den Petitionsausschuss bestätigt. Der Ausschuss geht von einer Bearbeitung voraussichtlich im Sommer d.J. aus.  Gleichzeitig sind wir mit der Bürgerbeaufrtragten Frau Böhlen in Kontakt. Ziel ist ein Vor-Ort-Termin.
Nach uns vorliegenden Informationen ist es in der Planung der Querspange zwischen der B 3 neu und der L 75 zu keinem Fortschritt gekommen. Zwar wurde im Rastatter Gemeinderat im September letzen Jahres die Vorplanung vorgestellt (diese soltle noch in 2020 dem Verkehrsministerium in Suttgart vorgelegt werden).
Aktuell ist dies aber immer noch nicht passiert – also mehr als 6 Monate Stillstand – bei einem Projekt, das von allen Beteiligten mit hoher Priorität eingestuft ist. Das ist für uns nicht nachvollziehbar.

Wir bitten Sie um Unterstützung unserer Petition und bei einem Vor-Ort-Termin sowie um Unterstützung bei der Planung der Querspange, damit die Priorisierung des Projekts eingehalten wird.

 

Mit freundlichen Grüßen
Iris Sutter
BI Lärmschutz
Rastatt Münchfeld/Siedlung

Die BI Lärmschutz definiert Handlungsziele

Aktuelle Handlungsziele der BI Lärmschutz Münchfeld / Siedlung

 

1) Wir fordern die höchste Priorität für den Bau der Querspange, damit die Badener Straße vom Durchgangsverkehr zur A 5 entlastet wird, bevor die durch die geplanten Erweiterungen im Rastatter Mercedes-Benz-Werk zu erwartende weitere Verkehrszunahme eintritt und im Wohngebiet Münchfeld/Siedlung zu einer neuerlichen Zunahme der Lärm- und Abgasimmissionen führen kann.

2) Wir fordern, dass bis zur Fertigstellung der Querspange durch geeignete Maßnahmen dafür gesorgt wird, dass die verkehrsbedingten Lärmemissionen auf der Badener Straße auf das Niveau der in der 16. Bundesimmissionsschutzverordnung festgelegten Grenzwerte abgesenkt werden. Diese Forderung ist deshalb begründet, weil die Verkehrszunahme auf der Badener Straße auf den Bau des Autobahnanschlusses und dessen Anbindung an die Badener Straße zurückzuführen ist, sodass letztere bzgl. verkehrslenkender Maßnahmen zum Lärmschutz wie eine Neubaustrecke zu behandeln ist.

3) Wir fordern die Ausarbeitung und Bekanntmachung des Lärmaktionsplans unter Berücksichtigung der Ergebnisse der Öffentlichkeitsbeteiligung. Die Beteiligung der Öffentlichkeit (Bürger/innen, Organisationen, Verbände etc.) ist dabei ein zentrales Element des Lärmaktionsplans.

1 2