Kein Lärmschutz für Münchfeld/Siedlung trotz deutlich gestiegener Lärmpegel

Pressemitteilung der BI Lärmschutz vom 15.10.2019

 

Neues schalltechnisches Gutachten bestätigt beachtliche Lärmzunahme an der B3 (Badener Straße) in Rastatt

 

Das Regierungspräsidium in Karlsruhe hat nun nach neun Monaten, nachdem das Verwaltungsgericht in Karlsruhe einen Abgabetermin gesetzt hat, die Nachberechnung des schalltechnischen Gutachtens für die Wohnbebauung entlang der Badener Straße vorgelegt. Die Ergebnisse bestätigen eine beachtliche Lärmzunahme. Fast alle Wohngebäude entlang der Badener Straße sind von zu hohen Lärmpegeln betroffen. Die Lärmpegel sind sogar so hoch, dass gesundes Wohnen nicht mehr möglich ist. Es werden Lärmpegelwerte von 70 dB tags und 60 dB nachts erreicht und überschritten (siehe Absatz Gesundheitliche Folgen erhöhter Lärmbelastung; Umwelt Bundesamt https://www.umweltbundesamt.de/themen/verkehr-laerm/verkehrslaerm/strassenverkehrslaerm).

Und trotzdem lehnt das Regierungspräsidium Karlsruhe nachträglichen Lärmschutz an der Badener Straße ab. In einer Mitteilung an das Verwaltungsgericht in Karlsruhe teilt die Behörde mit, dass kein Anspruch auf Lärmschutz im Rahmen des Klageverfahrens von zwei Anwohnern bestehe. So teilt die Behörde weiter mit, dass die Kläger keine Anwohner der Bundesstraße seien. An der Münchfeldstraße und Albert-Schweitzer-Straße, an denen die Kläger wohnen, wurden keine baulichen Veränderungen im Zuge der Baumaßnahme Bundesstraße 3 neu Ortsumfahrung Sandweier vorgenommen. Somit bestehe kein Anspruch auf Lärmschutz.

Dass die Baumaßnahme Bundesstraße 3 neu und Autobahnanschluss Rastatt Süd ursächlich für die Verkehrszunahme auf der Badener Straße und dadurch die Anwohner unmittelbare betroffen sind, lehnt das Regierungspräsidium ab. Diese ablehnende Haltung des Regierungspräsidiums führt dazu, dass die Anwohner schon viel zu lange den gesundheitsgefährdenden Lärmpegeln ausgesetzt sind. Auch verkehrslenkende Maßnahmen werden, wie bereits berichtet, abgelehnt. Begründet wird dies u.a. mit der Verkehrsbedeutung der Badener Straße. Mobilität hat Vorrang vor Gesundheitsschutz der Anwohner, so stellt sich die Situation derzeit für die Bürgerinitiative Lärmschutz Rastatt Münchfeld/Siedlung e.V. dar.

Unfassbar und unverantwortlich!

 

Die Presse schreibt zu diesem Thema:

 

Badisches Tagblatt vom 17.10.2018

 

 

 

Verkehrslenkende Maßnahmen für Badener Straße abgelehnt

In einer Pressemitteilung berichtet die BI Lärmschutz Rastatt-Münchfeld/Siedlung von abgelehnten Anträgen über verkehrslenkende Maßnahmen einiger Bewohner des Münchfelds und der Siedlung. Für die BI ist dies unverständlich, insbesondere da die Begründungen schwer nachvollziehbar sind und obendrein noch Kosten auf die Antragsteller zukommen.

 

Nachfolgend Presseberichte dazu:

 

Badisches Tagblatt vom 26.Juli 2019

 

 

 

 

Auch RA-Today berichtete am 25,Juli 2019

RA today - DAS ONLINE MAGAZIN FÜR RASTATT UND DIE REGION

 

 

 

 

Bericht im RAZ vom 01.08.2019:

 

 

Zum Thema ein Leserbrief im BT am 02.08.2019:

 

Noch mehr Lärm statt Lärmschutz?

Mitteilung der BI an die Presse vom 21.03.2019 –

BI fordert zeitgleichen Bau der Querspange mit dem Ausbau des Daimler-Werkes


Die Bürgerinitiative Lärmschutz Rastatt Münchfeld / Siedlung e.V. (BI) engagiert sich bereits
seit vier Jahren für den Lärmschutz im Ortsteil Rastatt Münchfeld / Siedlung. Dies deshalb,
weil sich insbesondere mit dem schon Jahre zuvor erstellten Autobahnanschluss Rastatt
Süd, mit den einhergehend stetig ansteigenden Verkehrszahlen, Lärm- und Wohnsituation
zunehmend verschlechtern.
Bürger und Bürgerinnen, jetzt ergänzend über die BI, weisen Verwaltung und Mandatsträger
immer wieder auf die erhebliche Lärmbelastung hin. Passiert ist – zumindest im
Wesentlichen – nichts. In der Vergangenheit wurde die Planung einer ursprünglich auch von
den Verantwortlichen als notwendig erachtete Querspange sogar eingestellt.
Stattdessen ist in naher Zukunft realistischerweise gar mit einer weiteren Zunahme des
Verkehrs zu rechnen. Denn den derzeitigen Vorstellungen und ersten Entscheidungen
zufolge soll die für die Daimler Benz AG vorgesehene Zurverfügungstellung der südlichen
Industrieflächen und der Knotenausbau ohne eine zeitgleiche Herstellung der notwendigen
Querspange zwischen der B 3 neu und der L 75 erfolgen. So soll das Planungsrecht für
Daimler wohl bis Ende 2020 eingeräumt werden, während nach den vom
Regierungspräsidium erhaltenen Informationen selbst bei günstigstem Planungs- und
Genehmigungsverlauf mit dem Baubeginn der Querspange nicht vor 2024 zu rechnen ist.
Die Bürgerinitiative hat nunmehr die Verantwortlichen sowohl im Verkehrsministerium
Stuttgart, im Regierungspräsidium Karlsruhe als auch in der Stadtverwaltung darüber
informiert, dass sie so die Vorstellungen bzgl. der Erweiterung der südlichen Industrieflächen
und der Knotenumbauten nicht unterstützen kann, erforderlichenfalls ein
Normenkontrollverfahren in Erwägung zieht.

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