Stellungnahme der BI zur Fortschreibung des Lärmaktionsplans

Die Stadt Rastatt schreibt auf ihrer Website:

Im Zuge einer Fortschreibung des bestehenden Lärmaktionsplans hat der Gemeinderat der Stadt Rastatt in der öffentlichen Sitzung am 20. Juli 2020 die Offenlage des Entwurfs des Lärmaktionsplans beschlossen. Die Offenlage erfolgt im Zeitraum 16. März bis 27. April 2021.

Die Unterlagen dazu können unter folgenden Links eingesehen werden:

Lärmaktionsplan Rastatt – Zwischenbericht

Die Bürgerinitiative Lärmschutz Rastatt-Münchfeld/Siedlung hat dazu nachfolgende Stellungnahme abgegeben:


Keine Berücksichtigung des Münchfelds im neuen Rastatter Lärmaktionsplan

Der fortgeschriebene Lärmaktionsplan der Stadt Rastatt wird am 20.Juli 2020 dem Gemeinderat vorgestellt und soll danach zur Bürgerinformation veröffentlicht werden. Nach ersten Informationen sollen auch in diesem Lärmaktionsplan keine Maßnahmen für die B3 durchs Münchfeld enthalten sein, obwohl dort alle nötigen Grenzwerte überschritten werden.

Nachfolgenden Brief hat die Vorstandschaft an OB Pütsch, BM Knoth sowie die Fraktionsvorsitzenden des Gemeinderates geschrieben:

 

Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister, sehr geehrter Herr Knoth,
uns liegen die veröffentlichten Teilunterlagen des Lärmaktionsplans 3. Runde vor, ein Dokument, in dem die bisherigen und zukünftigen Handlungsweisen aller Beteiligten zum Schutz vor Lärm zum Ausdruck kommt.
Wie Sie wissen, hat die Badener Straße seit der Inbetriebnahme der Baumaßnahmen B 3 Ortsumfahrung Sandweier und Anschlussstelle Rastatt Süd eine drastische Verkehrszunahme (Kfz und SV) zu verzeichnen und trotzdem ist diese in der 3. Runde des Lärmaktionsplans nicht zu finden.
Obwohl uns bei jeder öffentlichkeitswirksamen Gelegenheit mitgeteilt wird, dass die Querspange höchste Priorität hat und es bekundeter Wille aller Beteiligten ist die Maßnahme zu unterstützen, warum wird dann bei „verbindlicheren“ Äußerungen, eben wie in einem  Lärmaktionsplan, daran nicht festgehalten?
Auch im Weißbuch der Wirtschaftsregion Mittelbaden – offiziell am 22.01.2020 in Rastatt unterzeichnet – ist die Querspange in der Priorität nach der B 3 Ortsumfahrung Kuppenheim zu finden.
Das schafft kein Vertrauen, erinnert es doch an die seinerzeit bei der Planung der Anschlussstelle Rastatt-Süd gemachten Äußerungen, dass es zu dem Bau der Querspange kommt. Wie das ausging, wissen Sie.
Wenn die Verlegung der L 77 in Niederbühl und das Planfeststellungsverfahren Anschlussstelle Rastatt Nord (s. Gutachten Modus Consult Seite 26) im Lärmaktionsplan als Maßnahmen aufgeführt werden , sind wir der Auffassung, dass eben auch das Projekt Querspange, dessen Planung das Regierungspräsidium Karlsruhe übernommen hat, als Maßnahme in den Lärmaktionsplan aufgenommen werden muss.
Wir bitten Sie höflichst, den Entwurf des Lärmaktionsplans 3. Runde dahingehend zu korrigieren.
Mit freundlichen Grüßen
Iris Sutter
 
Bürgerinitiative Lärmschutz
Rastatt Münchfeld/Siedlung e.V.

Informationen zur Gemeinderatssitzung gibt es hier

Die BI Lärmschutz definiert Handlungsziele

Aktuelle Handlungsziele der BI Lärmschutz Münchfeld / Siedlung

 

1) Wir fordern die höchste Priorität für den Bau der Querspange, damit die Badener Straße vom Durchgangsverkehr zur A 5 entlastet wird, bevor die durch die geplanten Erweiterungen im Rastatter Mercedes-Benz-Werk zu erwartende weitere Verkehrszunahme eintritt und im Wohngebiet Münchfeld/Siedlung zu einer neuerlichen Zunahme der Lärm- und Abgasimmissionen führen kann.

2) Wir fordern, dass bis zur Fertigstellung der Querspange durch geeignete Maßnahmen dafür gesorgt wird, dass die verkehrsbedingten Lärmemissionen auf der Badener Straße auf das Niveau der in der 16. Bundesimmissionsschutzverordnung festgelegten Grenzwerte abgesenkt werden. Diese Forderung ist deshalb begründet, weil die Verkehrszunahme auf der Badener Straße auf den Bau des Autobahnanschlusses und dessen Anbindung an die Badener Straße zurückzuführen ist, sodass letztere bzgl. verkehrslenkender Maßnahmen zum Lärmschutz wie eine Neubaustrecke zu behandeln ist.

3) Wir fordern die Ausarbeitung und Bekanntmachung des Lärmaktionsplans unter Berücksichtigung der Ergebnisse der Öffentlichkeitsbeteiligung. Die Beteiligung der Öffentlichkeit (Bürger/innen, Organisationen, Verbände etc.) ist dabei ein zentrales Element des Lärmaktionsplans.